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Besonderheiten jüdischer und islamischer Geldanlage
Sowohl Juden als auch Muslime haben, wenn sie religiös leben, bei ihren Geldanlagen einige Besonderheiten zu beachten. Im Judentum ist das Berechnen von Zinsen lediglich gegenüber anderen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft verboten, wobei dieses Verbot nicht bei Produktivkrediten gilt. Damit ist die Geldanlage in Form aller verzinslicher Wertpapiere oder Anlageweisen faktisch erlaubt.
Allerdings verlangt der Talmud, dass der größte Teil des Einkommens durch eigene Arbeit erwirtschaftet werden muss. Für die meisten Anleger trifft zu, dass ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen weniger als 50 % der Gesamteinnahmen betragen. In anderen Fällen ist eine Bevorzugung der Anlage in Aktien beliebt, da die Teilnahme an den Hauptversammlungen als Arbeit verstanden werden kann.
Muslime haben es in dieser Hinsicht schwerer. Sie dürfen keine Zinsen nehmen, wobei Dividenden nach islamischem Recht erlaubt sind, da es sich hierbei um eine Gewinnverteilung handelt. Allerdings dürfen die Unternehmen, in welche sie investieren, weder Schweinefleisch noch Alkohol produzieren. Juden ist neben dem Genuss von Schweinefleisch noch das Essen zahlreicher weiterer Tiere untersagt. Da sie jedoch z.B. Kamele als Reittiere durchaus halten dürfen, besteht kein Grund, auf Aktien von Betrieben, welche mit diesen Tieren Geld verdienen, zu verzichten.
Im Laufe der Zeit wurden im Islam Umgehungsstrategien entwickelt, mit denen trotz des bestehenden Zinsverbotes Geldanlagen möglich sind. Eine dieser Strategien besteht darin, eine, möglicherweise fiktive, Ware zu kaufen und dann wieder zu verkaufen, wobei der dann höhere Kaufpreis in Raten gezahlt werden kann. Damit ist den Forderungen der Religion Genüge getan, da formell keine Zinszahlung angefallen ist.
Derartige Geschäfte werden von speziellen islamischen Banken abgewickelt.