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Geldanlage-Möglichkeiten im kurzfristigen Bereich
Wer nach Geldanlagen im kurzfristigen Bereich sucht, möchte sein Geld in der Regel nicht über eine längere Zeit fest anlegen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Es kann sich beispielsweise um Rücklagen für spätere Anschaffungen oder aber um Geld handeln, welches in naher Zukunft etwa in Aktien investiert werden soll.
Wer für derart kurzfristige Gelder auch einen akzeptablen Zins erzielen möchte, sollte auf keinen Fall Sparkonten nutzen. Nicht nur, dass diese Konten Zinsen von maximal 1,5% p.a. bieten, auch müssen Sparer Kündigungsfristen einhalten, wenn sie über ihr Geld verfügen wollen.
Deutlich besser sind Tagesgeldkonten. Das Geld hierauf ist zum einen täglich verfügbar, zum anderen hoch verzinst. Je nach Angebot der Bank reichen die Zinssätze hier von 3,0 – 5,0% p.a. Aufgrund der Verzinsung sowie der zahlreichen Vorteile dieser Konten werden sie von vielen Anlegern auch nicht mehr nur kurzfristig, sondern auch für längerfristige Anlagen sowie zum Ansparen genutzt.
Filialbanken haben Tagesgeldkonten allerdings nur selten im Angebot. Sie bieten ihren Anlegern alternativ Geldmarktfonds, mit denen eine sehr geldmarktnahe Rendite erzielt werden kann. Geldmarktfonds investieren in erster Linie in kurz laufende Bundesschatzanweisungen und festverzinsliche Wertpapiere sowie in Festgelder.
Auch die Bundesrepublik Deutschland emittiert kurzfristige Anlagemöglichkeiten. Die Tagesanleihe ist seit Juli 2008 auf dem Markt und bietet eine ebenfalls geldmarktnahe Verzinsung. Der große Vorteil dieser Anlage ist die tägliche Auszahlung der verdienten Zinsen und somit ein hoher Zinseszinseffekt.
Beide Anlagen zeichnen sich durch veränderbare Zinsen aus, die sich je nach Entwicklung des Leitzinses verändern können. Wer sich seine Zinsen sichern möchte, muss in Festgelder investieren, die Laufzeiten von ein bis drei oder auch sechs Monaten aufweisen. Ihr Zinssatz ist dann für die gewählte Laufzeit fest. Nachteilig ist allerdings, dass für Festgelder Mindestanlagesummen von 2.500 – 10.000 Euro gelten.